RECHTaktuell – Der Podcast

Habemus NaBeG – und was kommt jetzt? Mit Katharina Schönauer und Josef Baumüller

Episode Summary

Alle, die beruflich mit Nachhaltigkeit zu tun haben, haben turbulente Zeiten hinter (und wohl auch vor) sich. Immerhin, Österreich hat jetzt sein Nachhaltigkeitsberichtgesetz (NaBeG), das die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU umsetzen soll. Aber das Reporting ist ohnehin nur die Spitze des Eisbergs, so Katharina Schönauer (KPMG Austria) und Josef Baumüller (TU Wien), deren Online-Handbuch „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ am selben Tag erschien wie das NaBeG. Sie beleuchten in dieser Podcastepisode gemeinsam mit Elisabeth Maier (MANZ) den Status Quo in Sachen ESG und wagen einen Ausblick in die Berichtsjahre 2026 und 2027. Diese werden u.a. vom VSME-Standard geprägt sein, mit dessen Hilfe die meisten Unternehmen ihren Auskunftspflichten gegenüber Kund:innen und Geschäftspartner:innen nachkommen werden. Hören Sie rein!

Episode Notes

Alle, die beruflich mit Nachhaltigkeit zu tun haben, haben turbulente Zeiten hinter (und wohl auch vor) sich. Immerhin, Österreich hat jetzt sein Nachhaltigkeitsberichtgesetz (NaBeG), das die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU umsetzen soll. Aber das Reporting ist ohnehin nur die Spitze des Eisbergs, so Katharina Schönauer (KPMG Austria) und Josef Baumüller (TU Wien), deren Online-Handbuch „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ am selben Tag erschien wie das NaBeG. Sie beleuchten in dieser Podcastepisode gemeinsam mit Elisabeth Maier (MANZ) den Status Quo in Sachen ESG und wagen einen Ausblick in die Berichtsjahre 2026 und 2027. Diese werden u.a. vom VSME-Standard geprägt sein, mit dessen Hilfe die meisten Unternehmen ihren Auskunftspflichten gegenüber Kund:innen und Geschäftspartner:innen nachkommen werden.

Hören Sie rein!

Service: 

Episode Transcription

Elisabeth Maier:

[0:10] Liebe Hörerinnen und Hörer, herzlich willkommen beim MANZ-Podcast Recht Aktuell. Mein Name ist Elisabeth Mayer, ich bin Zeitschriftenredakteurin beim Verlag MANZ. Heute geht es um das Thema Nachhaltigkeit, genauer gesagt um die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das ist ein strittiges Thema. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll mehr Transparenz schaffen über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Kritisiert wird der bürokratische Aufwand und die Kosten bei der Umsetzung. Das Nachhaltigkeitsrecht war in den letzten Monaten regelmäßig in den Medien präsent, Denn nach längeren Verhandlungen wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, kurz NaBeG, nun im Nationalrat beschlossen und am 18. Februar kundgemacht. Das NaBeG regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Österreich. Zum Thema Nachhaltigkeitsrecht haben wir zwei Expertinnen ins MANZ-Podcast-Studio

 

Elisabeth Maier:

[0:55] geladen, die ich kurz vorstellen darf. Herzlich willkommen, Herr Dr. Josef Baumüller und Frau Mag. Diplom-Ingenieur Katharina Schönauer.

 

Josef Baumüller:

[1:03] Hallo.

 

Katharina Schönauer:

[1:04] Hallo, danke für die Einladung.

 

Elisabeth Maier:

[1:06] Gerne. Kurz zu Ihnen beiden. Herr Dr. Baumüller lehrt und Vorstand der TU Wien zu den Themenfeldern Rechnungswesen und Controlling mit, wie zu erwarten, besonderem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsinformationen. Und Frau Mag. Schönauer ist Partnerin und Head of ESG bei KPMG Austria. Dass Sie zwei jetzt bei uns im Podcaststudio heute sind, in dieser Zusammenstellung, ist kein Zufall. Sie beide sind Herausgeber des Handbuchs Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das ist seit kurzer Zeit online verfügbar. Und habe ich das richtig verstanden? Das Handbuch ist genau an dem Tag online gegangen, an dem das NaBeG kundgemacht wurde.

 

Katharina Schönauer:

[1:42] Ja, das war wirklich ein sehr schöner Zufall für uns auch. Also wir haben uns sehr lange, war ja nicht klar, wann das NaBeG jetzt tatsächlich beschlossen wird. Und dann auch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt für uns natürlich ein schöner Zeitpunkt auch für das Handbuch. Und das ist tatsächlich an den gleichen Tag gefallen.

 

Josef Baumüller:

[1:59] Nehmen wir das als symbolhaften Auftakt sozusagen.

 

Elisabeth Maier:

[2:02] Aber perfekt die Kombination.

 

Josef Baumüller:

[2:03] Genau, hätte man nicht schöner planen können.

 

Elisabeth Maier:

[2:06] Ja, die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst ja sehr viele Bereiche. Es haben ja auch sehr viele Autorinnen im Handbuch mitgeschrieben. Es sind auch sehr viele Rechtsgebiete, die dort behandelt werden. Was war denn für Sie so die Motivation und die Gründe, welchen Rechtsbereich auszusuchen?

 

Josef Baumüller:

[2:22] Wie sagt man, die Nachhaltigkeit und die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Ding ohne Ende. Da möchte man den Schnitzler zitieren. Aber das war schon für uns eine große Herausforderung, ein Problem. Buch zu schnüren, ein Paket zu schnüren, das einerseits doch eine gewisse Abdeckung in der Breite hat, aber dann doch letztlich auch die notwendige Mut zur Lücke zeigt, dass wir da auch etwas veröffentlichen können und das nicht so ein ewiges Projekt wird, weil sich so viel tut und es so breit ist. Und man letztlich versucht, einerseits gewisse Schwerpunktthemen zu finden und auch anders als auch gewisse Autoren, die sich auch aus Personen und auch Experten und Expertinnen ihre Beiträge dazu bringen. Und dann gab es sich einfach von selbst fast schon ein sehr guter Mix. Die Taxonomie muss abgedeckt sein, CSRD, ESRS muss abgedeckt sein, andere Themen haben wir jetzt nicht so stark priorisiert und dann hat sich das eigentlich sehr schön von selbst ergeben und wir haben dann gar nicht mehr so viel eingreifen müssen, als wir das erste Konzept hatten. Natürlich, als wir das Konzept hatten und wir angefangen haben zu schreiben, sind wir noch auf zwei andere Themen gekommen, die wir dazu gegeben haben. Also eine gewisse organische Weiterentwicklung war dabei, aber das ist ja der Charme des Eigenlebens eines solchen Projektes.

 

Katharina Schönauer:

[3:26] Bei uns in der Gestaltung der Beiträge war es auch wirklich so, dass man sieht, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung sich jetzt in den letzten Jahren entwickelt hat, dass wir uns auf die Themenfelder konzentriert haben,

 

Katharina Schönauer:

[3:36] wo wir gesehen haben, dass die Unternehmen momentan sehr intensiv in diesen Bereichen arbeiten. Also wie der Josef schon gesagt hat, wir haben einerseits die Komponente der Wesentlichkeitsanalyse, die in der CSRT festgelegt ist und dann durch den ESRT spezifiziert wird. Das heißt, dem Themenfeld haben wir sehr viel gewidmet, weil wir gesehen haben, dass die Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr, sehr intensiv mit dieser Wesentlichkeitsanalyse befasst sind, sehr viele offene Fragen sind und dort auch versucht haben, über verschiedenste Branchen das abzudecken. Also Branchen schwer Punkte zu machen im Bereich der Banken, im Bereich der Versicherungen einfach um zu zeigen, wie kann dieser agnostische Standards auch in manchen Branchen umgelegt werden und so ist es dann auch mit den anderen Themenfeldern gewesen, gerade wenn man das Werk jetzt betrachtet, das erste dann geht es immer darum, was beschäftigt die Unternehmen zur Zeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, und wenn wir so ein bisschen in die Zukunft blickt, werden das nächstes Jahr übernächstes Jahr andere Themen sein, die dann intensiv beleuchtet werden und deswegen gerade Die Wesentlichkeitsanalyse und die Taxonomie waren eines der großen Schwerpunkte, die wir ausgewählt haben.

 

Josef Baumüller:

[4:38] Ich möchte auch ergänzen, auch das Thema der Prüfung, weil natürlich auch Prüfer das lesen sollen, aber auch für Unternehmen wichtig ist, diese Prüfungsperspektive zu verstehen und auch die Vorbereitung, die Anforderungen und auch das ja in der Umsetzung oftmals gewisse Herausforderungen in sich trägt und dann auch ein gewisser Wissenszuwachs sicherlich zuträglich ist.

 

Elisabeth Maier:

[4:56] Also auch verschiedene Perspektiven abbilden war ein Kriterium.

 

Elisabeth Maier:

[5:01] Das Buch ist ja online first erschienen. Das bedeutet, dass es derzeit auch... Nur online verfügbar ist und ich nehme auch mal an, regelmäßig aktualisiert werden wird. Was war der Grund für diese Erscheinungsweise?

 

Josef Baumüller:

[5:13] Man muss immer ein bisschen der Dynamik der Gesetzgebung zu vorkommen und das ist einerseits diese zwei Faktoren. Die Zeit natürlich, um wirklich auch dann ein Buch zu liefern, wenn es auch noch was beitragen kann und gerade auch sehr aktuell ist, vielleicht auch implementiert wird in vielen Unternehmen, auch für die Berichtssaison oder für die Abschlüsse oder für die Prüfung und zweitens auch den Aktualisierungsbedarf abbilden zu können, weil seien wir uns ehrlich, 2026 kommen noch einige große Brocken auf uns zu und schon in ein paar Monaten wahrscheinlich gibt es die erste Notwendigkeit, hier einzugreifen und das alles in Printform zu machen, ist auch dem Nachhaltigkeitsgedanken wegen wahrscheinlich nicht ganz ideal und gibt uns auch die Flexibilität, dann immer möglichst aktuelle Inhalte liefern zu können, auch dieses Versprechen damit zu verbinden, dass es ein Werk ist, das den aktuellen Stand auch abbildet, zu welchem Zeitpunkt man immer auch dann darauf zugreift.

 

Elisabeth Maier:

[6:00] Also es wird vielleicht auch mal eine Print-Ausgabe geben?

 

Josef Baumüller:

[6:03] Vielleicht für Weihnachten, für die Geschenke oder so. Das ist doch schon schön. Haptisch natürlich hat es seinen Wert und auch für viele Leserinnen und Leser. Aber man muss ja einfach die Balance schlagen. Und zumindest in der Phase, in der wir jetzt sind, ist halt die Aktualität und die Dynamik ein großes Thema. Und würde man warten, bis wirklich alles in trockenen Tücher ist, würde man wohl 2027, 2028 das Werk vorlegen. Aber da ist hoffentlich eh schon das Ganze wieder implementiert. Also ein Kompromiss auch hier unter verschiedenen Abwägungen.

 

Elisabeth Maier:

[6:32] Ja, das Nachhaltigkeitsrecht, ich habe ja schon gesagt, am Beginn, das war in letzter Zeit oft in den Medien präsent, weil einfach das NaBeG nach langem Hin und Her beschlossen wurde. Das war ein wirklich langes Ringen. Warum hat es denn so lange gedauert? Was waren denn da die Hürden auf dem Weg dorthin?

 

Josef Baumüller:

[6:47] Naja, also es waren politische Hürden. Ich möchte natürlich nicht ins Detail gehen, uns da als Gremien in dem wir jetzt zur Rückschau halten auf die österreichische Politik der letzten zwei Jahre. Aber da ist ja einiges passiert vom Zerbrechen der schwarz-grünen Koalition, die ja eigentlich dafür noch verantwortlich gewesen wäre, das umzusetzen zur Phase der Formierung der neuen Regierung.

 

Elisabeth Maier:

[7:09] Ja, es hat auch einige Zeit gedauert.

 

Josef Baumüller:

[7:10] Ja, richtig, richtig und dann, aber waren wir schon mitten im Jahr 25, wo dann die EU-Kommission selber wieder oder dieses Stop the Clock ausgegeben hat, wo es halt auch letztlich nicht opportun war und auch vielleicht auch nicht absehbar war, in welche Richtung es weitergeht. Also es war sehr unglücklich, eine Verkettung von vielen Einzelfaktoren, die wir leider auch alle belastet haben, sowohl politische Akteure als auch letztlich Unternehmen, denen vielleicht mit Klarheit mehr geholfen wäre, als mit diesem permanenten in der Schwebe sein.

 

Katharina Schönauer:

[7:37] Das hat auch unser Jahr 2025 so stark geprägt, der Omnibus, weil einfach so viel politische Unklarheit für das 2025er Jahr dann da war. Wir wussten auch lange nicht, also wir haben immer wieder Herausgebersitzungen dann gehalten, um zu überlegen, wie machen wir weiter, publizieren wir überhaupt, verschieben wir. Also wir haben laufend hier auch uns immer wieder abgestimmt, was ein sinnvoller Weg ist und was wir schon mit Sicherheit sagen können. Wir sind aber jetzt sehr froh, dass wir hier das erste Werk veröffentlicht haben, weil dieser Umbruch und diese Änderungen, das wird sich in den nächsten Jahren nicht, also es wird immer wieder Änderungen geben. Wir werden dann eh noch dazu kommen, wir haben so viele Unsicherheiten noch, also was die Standards betrifft, die Standards sind noch nicht final der Berichterstattung und auch jetzt an der Snabec 2, das ja in Vorbereitung ist, also noch die restlichen Änderungen vom Omnibus müssen aufgenommen werden. Also es gibt viele Komponenten, die noch immer nicht final sind und das wird sich jetzt auch noch länger so hinziehen über das 2026er Jahr. Daher ist wichtig, dass wir einfach mal die Dinge, die jetzt für die Unternehmen wichtig sind in der Umsetzung, dass wir die mal behandeln. Und dann, wie gesagt, in den nächsten Jahren werden es andere Komponenten sein, die wir uns im Detail anschauen müssen.

 

Josef Baumüller:

[8:57] Also eben trotz dieser Dynamik nicht der Schockstarre zu verharren und etwas zu tun, was hier die Fragen jetzt auch jetzt stellen. Wir haben jetzt eine Rechtslage, auch wenn die vielleicht in drei oder in neun Monaten nicht mehr gilt, gibt es doch spannende Fragen, die nachwirken werden und Probleme, die jetzt gelöst werden müssen und da braucht es auch Werke am Markt und ja, natürlich eine gewisse, Ich würde sagen, Mut für Entscheidungen, für eine gewisse Leidensfähigkeit herausgeberisch, auch bei den Autorinnen und Autoren war notwendig. Auch die Manuskripte wurden das ein oder andere Mal überarbeitet, selbst in der kurzen Zeit, die wir hatten. Aber da muss man schon sagen, da hat sich, glaube ich, jeder Mitwirkende ein gewisses Karma-Upgrade verdient und da kann man auch gar nicht genug danken für das Engagement. Und das ist aber auch dann hoffentlich die Wirkung, die damit erzielt werden kann. Aber ich fühle mich wieder zur Frage, die Sie vorgestellt haben, zur Aktualisierung und zur Notwendigkeit, auch das laufende Projekt zu sehen, das noch lange nicht abgeschlossen ist mit der jetzigen ersten Veröffentlichung.

 

Elisabeth Maier:

[9:50] Wie schaut denn jetzt so kurz die Zeitleiste beim NaBeG aus? Auf was können sich die Unternehmen gefasst machen? Wie sind die nächsten Umsetzungsschritte? Wann tritt was? Da gibt es, glaube ich, mehrere Umsetzungswellen.

 

Josef Baumüller:

[10:01] Richtig, wobei unterscheiden wir, was Wellen betrifft. Jetzt haben wir das NaBeG in Österreich, was ja eigentlich schon wieder von der EU-rechtlichen Vorgabe abweicht, weil die EU-rechtliche Vorgabe zurückgeht. Gab es ja Wellen, ursprünglich gab es, kann man sagen, drei bis vier Wellen, wie man das Ganze zählt. Dann haben wir es ja jetzt mit dem Omnibus auf wesentlichen zwei bis drei Wellen, wenn ich die nicht EU-Unternehmen dazunehme, reduziert. Und wir haben in Österreich mal ganz elegant nur mal die erste Welle überhaupt übersetzt, die eigentlich eine Kontinuität zur früheren Rechtslage des NaDiVeG darstellt. Und die notwendige Erweiterung, die sich auch nach Omnibus ergibt, die müssen wir jetzt in Österreich durch dieses NaBeG 2.0, wie es die Katharina genannt hat, auch nachziehen. Und dort sind ja schon die ersten Arbeitsgruppen in den Ministerien fleißig am Arbeiten. Und es gibt auch Perspektiven, die das schon in zeitnahen Aussicht stellen. Da kommt immer so der Sommer als Meilenstein. Und wir haben natürlich gelernt, schauen wir mal und warten, wie der politische Prozess weitergeht.

 

Josef Baumüller:

[10:54] Aber es wird jetzt wohl schneller und entschlossener weitergehen als in der Vergangenheit. Und vor allem, weil es ja auch in vielen Punkten um Vereinfachungen geht oder dieses hässliche Wort Deregulierung geht, der mit diesem NaBeG 2.0, und das wäre auch für die österreichische Wirtschaft schädigend, wenn es jetzt nicht zeitnahe kommt, dieses Nachziehen der Omnibus-Reformen.

 

Katharina Schönauer:

[11:12] Was man mit Sicherheit jetzt eben sagen kann durch das NaBeG, das in Kraft getreten ist vor einigen Wochen, ist, dass die erste Welle, wie der Josef sie formuliert hat, dass die jetzt für das Geschäftsjahr 2026 keine Sicherheit hat. Das war mal wichtig, weil bis dato war es so, bevor das NaBeG in Kraft getreten ist, dass wir noch immer in der alten Gesetzgebung verhaftet waren mit dem NaBeG. Das heißt, es war nicht klar, wann überhaupt die CSRD zu wirken beginnt in Österreich. Und jetzt mit der Umsetzung des NaBeG hat die erste Welle, das sind die Großen Public Interest Entities, wie es im Gesetz heißt, sind hier einer Reporting-Verpflichtung unterworfen, gemäß der CSRD mit einigen Ausnahme- und Übergangsregelungen. Aber diese erste Welle ist jetzt für das Geschäftsjahr 2026 einmal final in der Gesetzgebung geregelt, dass hier die CSRD anzuwenden ist und der ESRS-Standard.

 

Katharina Schönauer:

[12:06] Daran anschließend natürlich haben wir noch immer die Komponente, dass das ESRS-Standard momentan überarbeitet wird. Auch das ist ein Thema, das wir in der Zukunft dann sicher noch detailreicher behandeln müssen. Aber da warten wir de facto noch auf die Überarbeitung. Da gibt es noch keine finale Version der Standards. Das ist sozusagen jetzt einmal, was das Reporting für die erste Welle betrifft. Und was eben die spannende Komponente ist, solange wir das NaBeG 2, also diese Überarbeitung des NaBeGs nicht haben, ist diese zweite Welle, die ja für das Geschäftsjahr 2027 verpflichtet wäre, noch nicht geregelt. Das heißt, das ist noch nach wie vor so ein bisschen die Spannung, die da drinnen steckt, weil die Unternehmen wissen zwar von der europäischen Regulierung, dass das Geschäftsjahr 2027 betroffen sein soll, aber solange das national nicht umgesetzt ist, bleibt abzuwarten, wie schnell wir auch da in der nationalen Umsetzung sind. Wobei zum jetzigen Zeitpunkt kann man sagen, schaut alles eigentlich ganz gut aus. Wir werden sehen.

 

Josef Baumüller:

[13:02] Ja, und es sind schon ein paar spannende Auslegungsfragen, die bis zu den zu tätigen sind, auch einige Wahlrechte. Also es ist nicht so, als wäre das alles ein Copy-Paste von der EU-Omnibus-Richtlinie, sondern da gibt es schon nochmal Implikationen, die für Unternehmen auch eine Bedeutung haben werden, gerade auch in Österreich.

 

Elisabeth Maier:

[13:17] Aber sozusagen Rechtssicherheit ist jetzt mal für 2026 gegeben und 2027 muss man noch ein wenig abwarten. Das ist jetzt das Fazit hier.

 

Josef Baumüller:

[13:25] Das klingt schön, ja genau. Sagen wir es mal so.

 

Elisabeth Maier:

[13:28] Und wer sind jetzt diese großen Unternehmen genau, die da in der ersten Welle betroffen sind?

 

Katharina Schönauer:

[13:32] Also mit einigen Übergangsregelungen. Es ist so, dass wir mal grundsätzlich mit Sicherheit sagen können, wir haben die großen Public Interest Entities, die wir haben. Die eben über 1.000 Mitarbeiter haben und über 450 Millionen Euro Umsatz im Geschäftsjahr erwirtschaften. Die sind jedenfalls einmal von der ESRS-Umsetzung betroffen. Darunter gibt es noch eine Gruppe, die sich zwischen 500 und 1.000 Mitarbeitern bewegt. Da gibt es eine spezielle Übergangsregelung, die man hier als Wahlfreiheit gestellt hat. Das ist eine relativ kleine Gruppe in Österreich, die da betroffen ist. Aber auch das ist eben genau festgelegt, wieder mit umzugehen, ist jetzt im NaBeG.

 

Elisabeth Maier:

[14:13] Und irgendwann wird es mal auch unter 500 Mitarbeiter sein, ne?

 

Katharina Schönauer:

[14:17] Grundsätzlich hat man ja jetzt durch den Omnibus gesagt, man legt die 1000-Mitarbeiter-Schwelle fest.

 

Elisabeth Maier:

[14:23] Also die wird nicht unterschritten.

 

Katharina Schönauer:

[14:25] Was die verpflichtende Berichterstattung betrifft. Aber, und da kommt jetzt eine neue, sehr spannende Komponente hinein, alle, die unter 1000 Mitarbeiter haben, also die nicht in die CSRD fallen, Zahlen werden sozusagen angehalten, einen VSME-Standard möglicherweise zu verwenden, also einen freiwilligen Bericht aufzustellen, einen langen des VSME-Standards, der auch in der CSRD jetzt auch wieder Eingang gefunden hat, nämlich als Value Chain Cap, sagt man dazu. Das heißt, die Frage ist immer, was dürfen die großen Unternehmen, die Berichterstatten müssen, von den kleinen anfragen. Und um die kleinen etwas zu schützen, hat man diesen Value Chain Cap eingeführt. Das heißt, wir haben eben diese zwei Gruppen, wir haben die CSRD-Betroffenen, die jedenfalls dann offenlegen müssen und dann haben wir die Gruppe, eine freiwillige Berichterstattung aufstellen wird in vielen Bereichen, weil beispielsweise der Kunde, der Kapitalgeber hier diese Informationen anfragen wird und man eben ein standardisiertes Reporting brauchen wird.

 

Josef Baumüller:

[15:23] Man kann sich schon noch so interpretieren, diese ganz wichtige Schlüsselregelung, diese SME Value Chain Cap, auch wie eine subtile Gemeinheit. Und auf den ersten Eindruck wird sich auch als Schutzklausel verkauft. Man spricht auch von Protected Entities, geschützte Unternehmen, Was übrigens von Narrativ her ein Wahnsinn ist. Das muss man schon von Nachhaltigkeit schützen. Also so weit haben wir es gebracht. Aber umgekehrt kann ich sagen, jetzt ist mal ein Mindestniveau definiert. Also selbst die geschützten Unternehmen müssen in der Lage sein, diese rund 60 Datenpunkte aus dem sogenannten VSME, diesem Freiwilligen Standard, zu berichten. Auch da kann man jetzt diskutieren, ob da noch vielleicht was dazukommt, auf einer unternehmensspezifischen Ebene oder nicht. Aber das ist dann wirklich vom KMU bis zum Großunternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeiter. Und da gibt es dann keinen Schutz mehr. Und das ist auch sowohl für die Nachhaltigkeitsbestattung als auch für andere Zwecke legitimiert, mehr oder weniger solche Informationen abzufragen. Und das ist schon eine Message. Und ich denke an CO2-Emissionen, das Scope 1, das Scope 2, vielleicht auch das Scope 3-Treibhausgasemissionen. Das wird eigentlich schon klar zum Ausdruck gebracht. Eigentlich gibt es keinen Grund, dass ein Unternehmen sagt, ich kenne diese nicht. Und das ist wirklich für den großen Teil der Wirtschaft. Nur von der Größenordnung, wir wissen ja so, die Zahlen für österreichische Unternehmen gehen meistens um über die 700.000. Also dass wir ungefähr 700.000 Unternehmen haben, auch mit Einzelunternehmen in Österreich. Das ist schon sehr viel. Und selbst in der höchsten Ausbaustufe war die ursprüngliche Idee der CSRD, dass es circa 2.000 Anwenderinnen und Anwender sind.

 

Elisabeth Maier:

[16:49] Das ist schon einiges.

 

Josef Baumüller:

[16:50] Das ist einiges, aber ein großes Delta. Jetzt wären es vielleicht noch weniger, aber es gibt sowieso das Gap zu den 700.000. Und die sind jetzt Teil dieses Grundkosmoses, der Protected Entities. Die aber auch mal anfangen sollten nachzudenken über den Mindestdatenbestand, über Nachhaltigkeitsinformationen, mehr als vorher noch.

 

Elisabeth Maier:

[17:08] Sie haben gesagt, es gibt eine freiwillige Berichterstattung auch. Welchen Vorteil hat es denn für Unternehmen, wenn sie sich dem Freiwilligen unterwerfen?

 

Katharina Schönauer:

[17:14] Naja, zum einen eben diese Auskunftspflicht, die einen dann möglicherweise trifft, wenn der Kunde, der Geschäftspartner nach Informationen fragt für sein eigenes Reporting. Das heißt, ich habe eine standardisierte Auskunft, die ich geben kann und wir sehen jetzt schon bei einigen Unternehmen, die sogar bei der VSME-Berichterstattung nochmal in eine freiwillige Prüfung noch gehen. Das heißt, diese Sicherheit, die Daten, die nach außen gegeben werden, dass die auch korrekt sind, dass die vollständig sind, dass sie das abbilden, was sie abbilden sollen.

 

Katharina Schönauer:

[17:47] Und von dem her ist das sehr spannend, wie es das formuliert hat, mit dem Schutz. Naja, der Schutz ist insofern, dass hier nicht mehr Informationen zumindest für die Berichterstattung nachgefragt werden. Und das bezieht sich immer nur auf die Berichterstattung, weil wenn jetzt beispielsweise der Kapitalgeber aus Risikogründen heraus mehr Informationen verlangt, dann ist das durchaus zulässig. Er darf nur für die eigene Berichterstattung nicht über diesen VSME-Standard hinausgehen. Aber es ist schon gut, muss ich sagen, in der Praxis einen Standard zu haben, der jetzt auch von der europäischen Ebene sehr, sehr stark aufgewertet wurde und aufgewertet werden wird, nämlich durch einen Delegiertenrechtsakt, weil das Sicherheit gibt. Es gibt einfach einen einheitlichen Standard für all jene Unternehmen, die eben nicht CSRD verpflichtet sind und auch nicht in die ESRS-Berichterstattung hineingehen möchten, dass es ein Standardwerk, Das von allen wahrscheinlich verwendet werden wird. Und so haben wir das ja in der Vergangenheit auch gesehen, wenn man jetzt zurückblickt, einige Jahre bevor wir überhaupt in eine Regulierung der Berichterstattung gegangen sind rechtlich.

 

Katharina Schönauer:

[18:56] Gab es das GRI-Standardwerk, also den GRI-Standard, der sich sehr einheitlich in Europa durchgesetzt hat. Mit vielen Lücken, mit vielen Umsetzungsfragen, aber nichtsdestotrotz war das ein Rahmenwerk, an dem sich jeder anhalten hat können und gesagt hat, wenn ich Berichterstattung mache, dann nach dem GE-Standard und so kann man wahrscheinlich den VSME-Standard jetzt auch sehen und was wir jetzt sehen, gerade in den letzten Monaten durch die Finalisierung des Omnibus und die Value Chain Cap, man sieht, dass der VSME-Standard hier deutlich stärker jetzt in der Praxis schon ankommt. Die EFRAG, das ist das Gremium, das den Standard entworfen hat, hier sehr viel Material zur Verfügung stellt, gratis Material zur Verfügung stellt, das genutzt werden kann für die Implementierung, für die Erläuterung, einfach für die Praxisanwendung. Und da sieht man schon, da fließt einiges an Ressourcen auf europäischer Ebene hinein, dass der Standard auch dann in der Praxisanwendung findet.

 

Elisabeth Maier:

[19:52] Also Ziel ist dann, dass man einen einheitlichen Standard hat, an dem sich alle mal orientieren können.

 

Josef Baumüller:

[19:56] Das ist natürlich auch etwas, was ja kostenspart. Weil es gibt einen Referenzpunkt, man braucht nicht mit Ad-hoc-Anfragen kämpfen. Nicht jeder macht das irgendwie anders, was dann zu Analysekosten führt, sondern das ist etwas, was letztlich auch der Wirtschaftlichkeit des Ganzen zuträgt.

 

Elisabeth Maier:

[20:12] Ja, inhaltlich wurden ja die Pflichten jetzt ein wenig abgeschwächt. Das Pendel hat ja immer hin und her geschlagen, also irgendwo in der Mitte ist es gelandet.

 

Elisabeth Maier:

[20:21] Was hat sich denn vor allem in Bezug auf die Wertschöpfungskette geändert? Ja.

 

Josef Baumüller:

[20:25] Also im Prinzip die Wertschöpfungsgelder, das ist doch spannend, weil es war eigentlich im Omnibus-Zweirechtsakte, vor allem das Lieferkettengesetz, wie man es nennt, die CSDD. Und dort, wenn man sieht, Wertschöpfungsgelder, ist immer sehr dominant. Und dort gab es schon einige Einschnitte, auch wo man versucht, die Pflichten zumindest etwas zu kanalisieren und auch die Haftungsrisiken letztlich. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist diese Einschränkung in der Form eigentlich nicht gekommen. Also es gab vorher schon Wahlrechte, innerhalb welcher Zeit ich meine Wertschöpfungsketten abbilden muss, aber es bleibt der Anspruch, meine Wertschöpfungsketten grundsätzlich vollständig zu überblicken. Wenn ich da zwei wesentliche Themen herausholen darf, die wahrscheinlich doch einen Unterschied machen werden in Zukunft, ist natürlich einerseits diese SME-Cap, dass ich halt vor allem bei den Datenabfragen von kleineren Unternehmen, also unter 1000 Mitarbeiter, hier, in einem viel engeren Themenkosmos habe. Wobei zumindest in der Datenabfrage, wie das in der Wesentlichkeitsanalyse ausschaut, das ist schon wieder ein bisschen ein anderes Paar Schuhe. Aber das wird dann zum nächsten Punkt, und ich glaube, der ist wichtig, dass ich auch viel mehr mit Schätzungen arbeiten darf, soll und vielleicht auch muss als mit Echtdaten. Aber auch hier möchte ich nur zu bedenken geben, eine gut gemachte, aussagekräftige Schätzung ist mitunter auch fast so viel Aufwand wie ein Fragebogen, den ich ausfülle mit Datenerhebungen. Und wenn ich schätze, wird es vielleicht nicht unbedingt zum Vorteil meines Geschäftspartners sein. Vorsichtsprinzip.

 

Elisabeth Maier:

[21:44] Ja, und wenn man jetzt ein bisschen in die Zukunft schaut, die nächsten ein bis zwei Jahre, mit welchen Entwicklungen rechnen Sie da in der Praxis?

 

Katharina Schönauer:

[21:51] Naja, was auf jeden Fall schon sozusagen vor unserer Haustür steht, ist einerseits eben, dass der ESRS-Standard jetzt die ESRS-Amendet fertiggestellt werden. Da gibt es den ersten Entwurf, der wurde vor Jahreswechsel noch an die Kommission übergeben. Der soll jetzt bis Juni fertiggestellt werden. Das heißt, das ist eines der großen Themen, mit dem sich die Praxis gerade beschäftigt, nämlich die Frage, kann ich den neuen ESRS-Standard schon für das Geschäftsjahr 2026 anwenden? Das ist ein Thema, das wird jedenfalls relativ bald behandeln werden müssen, je nachdem wie schnell die Kommission noch liefert.

 

Katharina Schönauer:

[22:28] Die zweite Komponente ist das NaBeG 2, wie schnell das NaBeG 2 jetzt hier auch verabschiedet wird und wie die Omnibus-Änderungen dort auch umgesetzt wurden national, ob es da noch irgendwelche Feinheiten gibt, die man im Besonderen beachten muss. Das sind die zwei großen Komponenten und dann, wenn man die Berichterstattung von den Unternehmen betrachtet, sicher viele Detailfragen, die jetzt noch gar nicht beantwortet werden konnten, weil wir einfach, gerade was die SRS-Berichterstattung betrifft, mit diesen vielen Datenpunkten in vielen Bereichen fehlt uns noch der Detailgrad und die Auslegung der Detailfragen. Das heißt, gerade eines der meistdiskutierten Themenbereiche ist natürlich die CO2-Bilanzierung. Da sind noch viele ungeklärte Fragen. Das muss auch noch von der Kommission geklärt werden, wie tatsächlich die Konsolidierungsregeln dann lauten werden für die CO2-Bilanzierung. Aber das sind Dinge, da können wir dann erst in den Folgejahren vertieft einsteigen. Man kann sich das ein bisschen wie auch die Entwicklung des IFRS-Standards vorstellen. Auch dort hat erst die langjährige Praxis dann die Teilregelung gebracht und so muss sich das dann jetzt auch für die ESRS-Berichterstattung erst entwickeln. Und auch viele Branchenfragen, die sich noch klären müssen, weil vieles an den Kennzahlen sehr branchenspezifisch ist und da sich erst in der Branche ein Ansatz finden muss, ein einheitlicher wie offengelegt werden.

 

Josef Baumüller:

[23:58] Vielleicht, wenn man vergessen darf, also Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine spezifische Art davon, Daten zu ökologischen und sozialen Sachverhalten

 

Josef Baumüller:

[24:06] strukturiert nach außen und nach innen zur Verfügung zu stellen. Und man ist da sehr stark darauf fokussiert. Es gibt eine Vielzahl auch an weiteren Normen, die heuer in Kraft treten oder zumindest vorbereitet werden. Sehr bekannt ist die Geldtransparenzrichtlinie, da steckt ja auch schon sehr viel drinnen. Oder jetzt könnte ich, was ich, diese, Green Claims, also Empowering Consumers Umsetzung, wo es darum geht, letztlich Nachhaltigkeitsaussagen viel stärker auch belegbar zu gestalten und auch unter Sanktionen zu stellen. Da kommt auch von anderer Seite, die jetzt nicht so im Fokus war oder die eigentlich schon quasi durch ist politisch, sehr viel Druck auf Unternehmen, sich mit Daten zu befassen, Informationen zu befassen, um die auch offen zu legen. Vielleicht in einer anderen Form, aber in der Essenz trägt es sich auf dem Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu und gibt dann vielleicht auch eine andere Gewichtigkeit und einen anderen Nachdruck, gerade auch durch die zunehmende Sanktionsbewährung, bis auch zu Strafbewährung, die mit dem ganzen Thema einhergeht. Also hier ist sehr viel auf Schiene schon und ich denke, da wird jetzt in der Praxis auch von vielen Seiten Druck kommen, Systeme und Prozesse aufzubauen, die der Vergangenheit gefehlt haben, was uns jetzt ja auch den Omnibus gebracht hat. Umgekehrt, wir wissen ja auch, die Welt entwickelt sich nicht zum Bessern. Das kann man viele Beispiele nennen, aber wir wollen nicht depressiv irgendwie diesen Podcast beenden.

 

Josef Baumüller:

[25:22] Wir wissen auch, eine Politik hat nicht viele Lösungen drauf. Etwas verbieten, etwas bepreisen oder halt mit Informations- und Kontroll- und Transparenzmechanismen arbeiten. Wenn ich die ersten beiden nicht möchte, da kann ich jetzt auch breit darüber diskutieren, komme ich früher oder später wieder zurück zu dem Thema, was zuletzt sehr stark in der Kritik war. Und auch hier fürchte ich, leider ist die Physik unser größter Promoter.

 

Elisabeth Maier:

[25:44] Aber das heißt, man wird jetzt mal abwarten, was sich in der Praxis so ergibt, wo die Schwerpunkte liegen, wo die Fragen auftauchen. Sobald man sich mit etwas beschäftigt, merkt man, wo der Teufel im Detail liegt und dann wird hoffentlich auch diese Fragen gelöst werden können.

 

Josef Baumüller:

[25:58] Genau, sonst wird der Stoff für die Neuauflagen oder Aktualisierungen des Buches auch nicht ausgehen. Aber ich glaube, wichtig ist jetzt ins Tun zu kommen und zu implementieren und auch den Nutzen dann zu sehen. Weil der bleibt uns ja bisher verwehrt. Wir haben implementiert, dann haben wir weiter implementiert, dann haben wir die Zeit angehalten, jetzt implementieren wir wieder. Aber das Verspreche eigentlich, die Chancen fürs Management, für die Finanzierung vor allem, die können erst kommen, wenn ich irgendwo einen gewissen stabilen Rechtsrahmen schaffe. Und dann wird sich auch die Dynamik wieder ganz stark ändern.

 

Katharina Schönauer:

[26:25] Man muss auch wirklich sagen, das Reporting ist ja nur die Spitze des Eisbergs. Die Diskussion hat sich immer an diesem Reporting festgeklammert, aber de facto ist das Reporting ja nur das Ergebnis von der inhaltlichen Gesetzgebung, wie der Jodas schon beispielsweise die Entgelttransparenzrichtlinie genannt hat, weil diese inhaltliche Gesetzgebung hat in vielen Bereichen nicht Halt gemacht. Und da sind wir sehr wohl bereits in der Umsetzung und dann in der Sanktionierung. Und diese inhaltliche Gesetzgebung, die findet sich dann am Ende des Tages im Lagebericht. Aber de facto, und das sieht man jetzt auch bei den Unternehmen, ist sehr viel Aktivität im Bereich der Nachhaltigkeit festzustellen, weil diese inhaltliche Gesetzgebung nach wie vor da ist.

 

Josef Baumüller:

[27:11] Auch notwendigerweise. Und vielleicht der letzte Gedanke, der uns natürlich schon bewusst sein muss, ist natürlich, dass die politische Ebene sich halt auch weiterentwickelt und dass wir auch eigentlich eine Zeit sind, wo wir auch durchaus politische Krisen festzustellen haben. Und was 27 so mit sich bringt, Wahlen in Frankreich, Wahlen in Polen, ich glaube, da kann man sich nicht abschätzen, in welche Richtung es dort weitergehen wird. Und das wird sicherlich auch Auswirkungen haben auf unser Thema. Aber die schieben wir jetzt lieber mal weit beiseite, bemühen uns redlich, einen Beitrag zu leisten, dass es in eine gute Richtung weitergeht.

 

Elisabeth Maier:

[27:40] Ja, also ein Fazit, es wird in die Umsetzung kommen, es werden die positiven Sachen, also die positiven Ergebnisse auch überwiegen. Und ja, es wird nicht stillstehen.

 

Josef Baumüller:

[27:50] Keine Chance. Horror vacui ist noch verschoben!

 

Elisabeth Maier:

[27:56] Herzlichen Dank, dass Sie zu uns ins Podcast-Studio gekommen sind.

 

Josef Baumüller:

[27:59] Danke vielmals für die Einladung.

 

Elisabeth Maier:

[28:00] Dankeschön, gerne. Ja, liebe Hörerinnen und Hörer, für alle, die sich für Nachhaltigkeit interessieren, noch ein paar Tipps. Das Handbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung kann man erwerben. Es gibt einen Zugang über die RDB, über die Rechtsdatenbank. Das kann auch einzeln erworben werden, man muss nicht Kunde der RDB sein. Und für alle, die sich gerne persönlich bei einer Tagung informieren und dort auch das Netzwerk nützen wollen, Am 13. Oktober, also dauert noch ein bisschen, gibt es eine Intensivtagung, Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Rechtsakademie. Dort werden Sie die Frau Mag. Schönauer und den Herrn Mag. Steiner treffen.

 

Elisabeth Maier:

[28:39] Infos gibt es auf www.manz.at/rechtsakademie. und zu guter Letzt für alle, die gern schnell online Antworten haben und ein schnelles Ergebnis haben wollen, können wir NIU answers empfehlen. NIU answers ist eine KI-basierte Rechercheassistent, der rechtlich fundierte, praxisnahe und hoffentlich auch verständliche Antworten rund um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen gibt. Zu finden im Internet unter niu.mans.at und es gibt jetzt einen kostenlosen Early Access. Ja, ansonsten, liebe Hörerinnen und Hörer, ich hoffe, es hat Ihnen gefallen und Sie empfehlen uns weiter. Bis bald und auf Wiederhören.