Seit September 2026 gelten verschärfte Regeln für Umweltwerbung: Pauschale Aussagen wie „grün“ oder „CO₂-neutral“ können unzulässig sein, wenn Unternehmen sie nicht ausreichend konkretisieren und belegen. Rechtsanwältin Antonia Hirsch (Schönherr Rechtsanwälte) erläutert im Gespräch mit Elisabeth Maier (MANZ), welche Vorgaben die EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen, Marken und Gütesiegel bringt. Wann ist Werbung irreführend, welche Ansprüche können Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände geltend machen und warum können Unterlassungsklagen bis zur Rücknahme betroffener Produkte führen? Außerdem zur Sprache kommen die österreichische Übergangsregelung, die internationale Rechtsdurchsetzung und die Erwartungen an die künftige Rechtsprechung. Hören Sie rein!
Seit September 2026 gelten verschärfte Regeln für Umweltwerbung: Pauschale Aussagen wie „grün“ oder „CO₂-neutral“ können unzulässig sein, wenn Unternehmen sie nicht ausreichend konkretisieren und belegen.
Rechtsanwältin Antonia Hirsch (Schönherr Rechtsanwälte) erläutert im Gespräch mit Elisabeth Maier (MANZ), welche Vorgaben die EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen, Marken und Gütesiegel bringt. Wann ist Werbung irreführend, welche Ansprüche können Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände geltend machen und warum können Unterlassungsklagen bis zur Rücknahme betroffener Produkte führen?
Außerdem zur Sprache kommen die österreichische Übergangsregelung, die internationale Rechtsdurchsetzung und die Erwartungen an die künftige Rechtsprechung.
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Service
00:00:00,000 --> 00:00:06,240 [Musik]
[Musik]
00:00:06,280 --> 00:00:09,320 [Off-Sprecher]
Recht aktuell. Der Podcast.
00:00:11,940 --> 00:01:09,720 [Host (Elisabeth Maier)]
Liebe Hörerinnen und Hörer, herzlich willkommen beim MANZ Podcast Recht aktuell. Mein Name ist Elisabeth Mayer. Ich bin Zeitschriftenredakteurin beim Verlag Manz. Unser Thema heute ist Umweltwerbung. Vielleicht geht es Ihnen ja auch so: Wenn ich im Supermarkt zwischen mehreren Produkten auswähle, dann tendiere ich zu dem Lebensmittel, das biologisch produziert worden ist oder zu dem Produkt, wo die Verpackung recycelt ist. Ärgerlich ist es für mich, wenn ich dann später in der ÖBl, in der Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz, lese, dass genau diese Werbeaussage leider nicht so gestimmt hat. Aber nicht nur für Konsumenten ist das ärgerlich, genauso auch für Mitbewerber, wenn ein anderes Unternehmen einen Startvorteil hat, der auf einer falschen oder irreführenden Werbeaussage beruht. September 2026 ist die EmpCo-Richtlinie in Kraft getreten und da gibt es neue und verschärfte Regelungen zur Werbeaussage. Genau zum Thema Umweltwerbung haben wir heute eine Expertin in das Manz Podcast Studio geladen. Herzlich willkommen in der Bel Etage in Wien am Kohlmarkt, Frau Magister Antonia Hirsch, LL.M. Hallo. [lacht]
00:01:09,740 --> 00:01:11,500 [Gast (Antonia Hirsch)]
Hallo. Danke für die Einladung.
00:01:12,120 --> 00:01:29,060 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, Frau Hirsch ist Rechtsanwältin in Wien, und zwar in der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte, und sie arbeitet dort im Team IP und UWG. Von Ihnen ist gerade ein Buch im Erscheinen, nämlich das Praxishandbuch Umweltwerbung. Da geht es um umweltbezogene Werbeaussagen, Umweltsiegel und die EmpCo-Richtlinie.
00:01:30,760 --> 00:01:38,800 [Host (Elisabeth Maier)]
Gleich zum Beginn eine Frage: Das ist doch ein sehr spezielles Thema. Gibt es da einen besonderen Bezug zum Umweltrecht, zur Umweltwerbung?
00:01:40,020 --> 00:01:54,100 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also ich bin eben in der Praxisgruppe gewerblicher Rechtsschutz tätig und mich hat eigentlich immer diese Schnittstelle von Umwelt und gewerblicher Rechtsschutz interessiert, die wahrscheinlich nicht auf den ersten Blick so sehr auf der Hand liegt, aber eigentlich doch
00:01:55,120 --> 00:02:12,780 [Gast (Antonia Hirsch)]
von Anfang an, seit ich mich damit beschäftige, immer wieder aufgepoppt ist. Und das war eigentlich relativ klar. Einerseits im Markenrecht gab es immer wieder diese Berührungspunkte und andererseits im UWG ist es in den letzten Jahren einfach auch gleichzeitig mit dieser gesellschaftlichen Debatte, die immer stärker in die Richtung geht,
00:02:13,840 --> 00:02:16,380 [Gast (Antonia Hirsch)]
auch einfach ein wichtigeres Thema geworden.
00:02:16,900 --> 00:02:20,620 [Host (Elisabeth Maier)]
Ein gewisser Wertewandel hat doch stattgefunden, sozusagen, ja?
00:02:20,660 --> 00:02:38,360 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, obwohl interessanterweise das ja eigentlich Werte waren, die schon lange da sind, die auch von der Rechtsprechung schon sehr lange als wichtig angesehen worden sind. Aber es ist dann doch immer, glaube ich, bei breiteren Gesellschaftskreisen einfach angekommen und wichtiger geworden.
00:02:39,860 --> 00:02:45,900 [Host (Elisabeth Maier)]
Meine nächste Frage klingt vielleicht etwas banal, aber was kann man denn alles als Werbung bezeichnen oder was fällt nicht darunter?
00:02:45,980 --> 00:02:48,900 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, ist eine gute Frage. Also das UWG,
00:02:50,460 --> 00:03:33,940 [Gast (Antonia Hirsch)]
wenn man genau ist, stellt eigentlich auf Geschäftspraktiken ab. Werbung ist so ein Begriff, der dann immer wieder mal wo vorkommt, aber eigentlich einer, den wir halt in der Alltagssprache stark verwenden, wo man viel damit verbinden kann, glaube ich, deshalb gut geeignet ist. Und es geht eben grundsätzlich um kommerzielle Kommunikation und das kann sehr weit gehen. Also klassische Werbung sind natürlich Plakate und Fernsehspots und so weiter, aber alles auch, was ich auf meiner Website gegenüber meinen Kunden ausdrücke, kann Werbung sein. Und zum Beispiel, wenn ich einen Nachhaltigkeitsbericht habe und ich fange an, da einzelne Aussagen zum Beispiel herauszugreifen und zu vermarkten, auch das kann dann schon in diesen Bereich fallen.
00:03:36,460 --> 00:03:41,700 [Host (Elisabeth Maier)]
Jetzt haben wir geklärt, was Werbung ist. Was ist denn umweltbezogene Werbung? Gibt es da auch Beispiele dafür?
00:03:42,580 --> 00:04:00,900 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, das ist auch eine gute Frage, weil umweltbezogen kann ja sehr viel sein. Also im UWG hat man diesen Ausgangspunkt, den Durchschnittsverbraucher. Also was würde ein durchschnittlicher Verbraucher erwarten? Und jetzt in diesen neuen Regelungen, die wir auf EU-Ebene bekommen haben, da
00:04:02,120 --> 00:04:22,960 [Gast (Antonia Hirsch)]
geht es auch darum, dass das zum Beispiel auch suggestive Werbemittel, wo man dann oder zum Beispiel auch nur stillschweigend einen Umweltbezug erkennt, schon darunter fallen kann. Und es ist eben bei manchen Sachen sehr klar. Also wenn ich jetzt zum Beispiel von CO2 spreche, wahrscheinlich habe ich einen Umweltbezug. Bei anderen Dingen, wie zum Beispiel vegan, ist es schon mal ein bisschen schwieriger
00:04:24,220 --> 00:04:26,980 [Gast (Antonia Hirsch)]
festzustellen: Geht es da jetzt um Umwelt oder Gesundheit?
00:04:29,000 --> 00:04:37,160 [Host (Elisabeth Maier)]
Auch Regionalität wird ja oft erwähnt. Also das ist so ein regionales Lebensmittel, das aus dem näheren Umfeld stammt. Ist das auch umweltbezogen?
00:04:37,160 --> 00:05:01,020 [Gast (Antonia Hirsch)]
Das ist auch so ein Grenzfall, also so ein bisschen wie vegan. Man verbindet damit wahrscheinlich teilweise eben kurze Lieferwege zum Beispiel, aber andererseits verbindet man da auch die Förderung der heimischen Wirtschaft, was jetzt nicht primär umweltbezogen ist. Also es gibt viele Themen, die einen Umweltbezug haben können und wo man dann deswegen auch genau aufpassen muss, bei denen es aber jetzt nicht so klar auf der Hand liegt.
00:05:01,580 --> 00:05:09,700 [Host (Elisabeth Maier)]
Oft sieht man ja auch die Bezeichnung Bio oder biologisch, also auf Verpackungen. Das wäre ja eindeutig umweltbezogen, oder? [lacht]
00:05:09,700 --> 00:05:19,820 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also bei biologisch ist, glaube ich, auch in der EU-Bio-Verordnung einfach gleich drinnen, dass es eben hier um Nachhaltigkeit et cetera geht. Natürlich hat auch biologisch dann teilweise,
00:05:21,540 --> 00:05:32,200 [Gast (Antonia Hirsch)]
man kann auch sagen, ja, nicht alles, was jetzt bio ist, ist automatisch immer in jeder Hinsicht umweltfreundlich. Das muss man natürlich auch abgrenzen, aber genau, also bio geht sehr stark in diese Richtung.
00:05:33,080 --> 00:05:42,400 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja. Ich habe es am Beginn erwähnt, für mich persönlich sind Umweltaussagen durchaus ein Kaufargument. Gibt es da auch Untersuchungen oder Statistik darüber, wie das allgemein ausschaut in der Bevölkerung?
00:05:43,148 --> 00:06:06,428 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also das sieht der [lacht] OGH schon genau wie Sie. Seit den 1990er Jahren hat man das erste Mal gesagt, Umweltwerbung wird von den Verbrauchern sehr emotional wahrgenommen. Den Menschen ist das wichtig und die kaufen dann deswegen, treffen andere Kaufentscheidungen. Also das ist ein Grundsatz, den hat man immer gehabt. Es gibt da Studien eben jetzt auch im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen auf EU-Ebene, hat es eine Studie gegeben
00:06:07,848 --> 00:06:11,888 [Gast (Antonia Hirsch)]
dazu, inwiefern Verbraucher bereit sind, nachhaltiger zu konsumieren.
00:06:13,008 --> 00:06:26,568 [Gast (Antonia Hirsch)]
Und da ist herausgekommen, wie wahrscheinlich jeder erwartet hätte, dass es den Verbrauchern schon sehr wichtig ist. Ich glaube, wie gesagt, über 80 Prozent sehen den Umwelteinfluss als wichtigen Faktor.
00:06:26,568 --> 00:06:28,988 [Host (Elisabeth Maier)]
Okay, also doch auch ein Kaufargument für die Allgemeinheit.
00:06:29,008 --> 00:06:29,988 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, ja.
00:06:31,448 --> 00:06:41,348 [Host (Elisabeth Maier)]
Es gab ja früher, wenn vielleicht auch heute noch, das Phänomen des Greenwashing, also dass etwas als grün, umweltfreundlich dargestellt wird, wo es vielleicht doch gar nicht so ist. Ist das noch ein Thema heute?
00:06:42,208 --> 00:07:36,828 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also Greenwashing ist ein Thema, das wahrscheinlich der Punkt war, warum man hier jetzt strengere Regeln einführt für Umweltwerbung. Das ist ein Thema, da gab es, wie gesagt, auch Studien, nicht nur zur Wichtigkeit von grüner Werbung, sondern auch zum Thema Greenwashing, die ergeben haben im Jahr, dass ein sehr hoher Anteil von den untersuchten Werbeaussagen, das sind Werbeaussagen untersucht worden und andererseits auch so Siegel. Und das Ergebnis war, dass eben zu einem relativ hohen Teil diese Aussagen nicht belegbar waren, bisschen missverständlich formuliert und so weiter. Und also Greenwashing, jetzt was man überhaupt darunter versteht, ist auch immer so, gibt es jetzt keine gesetzliche Definition, aber gemeint ist eben irreführende Werbung mit Umweltbezug. Also das ist so Greenwashing. Also einerseits, wenn ich es auf mein Produkt beziehe oder auch als Unternehmer, wenn ich meine eigenen Leistungen als Unternehmer zu umweltfreundlich darstelle.
00:07:37,648 --> 00:07:41,588 [Host (Elisabeth Maier)]
Und dann gibt es ja auch inzwischen, also Bluewashing gibt es ja auch noch, aber das ist etwas anderes, oder?
00:07:41,628 --> 00:07:50,988 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, Bluewashing gibt es auch. Bluewashing geht dann mehr auf die soziale Ebene. Also das wird ja oft auch verbunden. Nachhaltigkeit ist ja auch ein Begriff, der
00:07:52,048 --> 00:07:58,428 [Gast (Antonia Hirsch)]
auch aus Sicht der Kommission auch soziale Aspekte mit einbezieht. Und man sieht das ja auch oft in
00:07:59,648 --> 00:08:13,348 [Gast (Antonia Hirsch)]
der Kommunikation von Unternehmen zu Nachhaltigkeit, dass da zum Beispiel auch Arbeitsbedingungen hineingenommen werden und solche sozialen Themen. Und in dem Bereich, also irreführend im sozialen Bereich sozusagen, das bezeichnet man dann als Bluewashing auch.
00:08:14,248 --> 00:08:20,668 [Host (Elisabeth Maier)]
Und was mir auch noch untergekommen ist, ist der Begriff, der jetzt nicht so häufig, glaube ich, ist in Österreich, Greenhushing, oder?
00:08:20,668 --> 00:08:32,448 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, der Begriff Greenhushing ist auch sehr stark immer gemeinsam mit den Verschärfungen auf Gesetzesebene gekommen. Also Greenhushing meint, dass ich aufgrund von regulatorischen
00:08:33,528 --> 00:08:47,208 [Gast (Antonia Hirsch)]
Beweggründen, aber auch aus politischen Gründen vielleicht, es gibt ja auch Länder, zum Beispiel die USA, wo Umweltschutz gerade politisch nicht so populär ist, wenn ich dann als Unternehmen aus solchen Gründen darauf verzichte, meine
00:08:49,628 --> 00:08:53,968 [Gast (Antonia Hirsch)]
Erfolge im Umweltbereich überhaupt zu bewerben. Und das wäre dann Greenhushing.
00:08:54,488 --> 00:08:57,768 [Host (Elisabeth Maier)]
Und wo man dann inzwischen sogar abgeht von Werbung mit Umweltaussagen.
00:08:57,828 --> 00:09:19,628 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, weil man sagt: „Ja, ich mache es einfach lieber gar nicht, dann kann mir auch nichts passieren“, was natürlich dann auch ein bisschen die Gefahr birgt, wenn ich es nicht bewerben kann, warum mache ich es dann? Also man will natürlich hoffen, dass das Gewissen auch einen dazu bringt, Umwelterfolge zu erzielen und sich zu bemühen, aber natürlich ist die Werbung schon ein wesentlicher Faktor.
00:09:21,348 --> 00:09:31,188 [Host (Elisabeth Maier)]
Wenn es um Umweltwerbung geht, denkt man ja eigentlich zuerst an die Green Claim Richtlinie und nicht an die EmpCo-Richtlinie. Wo ist denn da genau die Abgrenzung? Oder ist das dasselbe oder wie schaut es da aus?
00:09:32,088 --> 00:09:33,188 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, also EmpCo-Richtlinie,
00:09:34,548 --> 00:09:40,488 [Gast (Antonia Hirsch)]
man hört das ja in letzter Zeit oder ich weiß nicht, wie viele Leute das schon so gehört haben. Es ist gerade relativ in
00:09:42,208 --> 00:10:55,368 [Gast (Antonia Hirsch)]
den Medien und so weiter. Also EmpCo-Richtlinie ist eine Richtlinie, die jetzt neu gekommen ist, die ein bisschen strengere Vorschriften im Bereich Umweltwerbung schafft. Und diese Richtlinie ist eine von zwei Richtlinien, die auf EU-Ebene vorgestellt wurden, um irreführende, also im Greenwashing zu bekämpfen. Und im Gegensatz zur EmpCo-Richtlinie, diese Green Claims Richtlinie, von der weiß man aktuell nicht, ob die jemals in Kraft treten wird. Die hängt so ein bisschen in der Luft. Es hat geheißen, also vor zwei Jahren, die wird jetzt dann beschlossen. Das ist nicht passiert, weil eben keine politische Mehrheit da war. Und eben diese Green Claims Richtlinie ist deshalb wichtig, weil die ein bisschen weiter noch gegangen wäre als die Vorschriften, die wir jetzt bekommen haben. Die hätte das vorgesehen, dass ähnlich wie das bei Medikamenten zum Beispiel ist, man bevor man eine Werbung überhaupt schaltet, eine Verifizierung braucht, also eine Stelle sich das angeschaut und geprüft haben muss. Das wäre diese Green Claims Richtlinie gewesen. Die ist, wie gesagt, nichts geworden bis jetzt. Deswegen sind wir jetzt mit der EmpCo-Richtlinie da, die ein bisschen auch sehr streng ist, aber weniger in diese Richtung Vorabprüfung geht.
00:10:55,788 --> 00:10:57,888 [Host (Elisabeth Maier)]
Und was sind jetzt die Ziele von der EmpCo-Richtlinie?
00:10:58,448 --> 00:11:09,528 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also genau, EmpCo-Richtlinie reden die ganze Zeit über diesen seltsamen Namen, weil wir noch nicht definiert haben. Die EmpCo-Richtlinie heißt auf Englisch Empowering Consumers Richtlinie.
00:11:09,548 --> 00:11:12,048 [Host (Elisabeth Maier)]
Also Empowering und Consumers, ja?
00:11:12,088 --> 00:11:20,508 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, ja. Und auf Deutsch heißt das Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher und die Verbraucher sollen für den ökologischen Wandel gestärkt werden.
00:11:21,708 --> 00:11:26,748 [Gast (Antonia Hirsch)]
Und die Idee dahinter ist, das ist eben auch diese Studie, die ich am Anfang erwähnt habe, die Verbraucher wollen
00:11:27,788 --> 00:11:47,848 [Gast (Antonia Hirsch)]
bewusster kaufen, die sind daran interessiert und es wird ihnen aber schwer gemacht damit, dass sie irreführende Aussagen lesen, wenn sie in den Supermarkt gehen oder wo auch immer. Das ist der Gedanke dahinter und man will eben schauen, dass Verbraucher auch wahrheitsgemäße Informationen bekommen und dann aufgrund dessen nachhaltiger konsumieren können.
00:11:48,268 --> 00:11:51,388 [Host (Elisabeth Maier)]
Also damit einfach die Konsumenten gut informiert sind, ja?
00:11:51,448 --> 00:11:54,428 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, ja. Es geht um Informationen und ja.
00:11:55,088 --> 00:12:01,888 [Host (Elisabeth Maier)]
Was ist jetzt konkret zum Beispiel, was war bisher verboten? Was ist jetzt konkret neu verboten oder erlaubt? [lacht]
00:12:01,888 --> 00:12:17,768 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, ich glaube, warum das Thema auch bei mir eben hochgekommen ist, habe ich am Anfang erwähnt, ist dieser Bezug auch zum Immaterialgüterrecht, zum gewerblichen Rechtsschutz. Und die EMK-Richtlinie und diese neuen Bestimmungen bauen jetzt auf etwas auf, was es ja immer schon gegeben hat, und zwar dem UWG.
00:12:18,068 --> 00:12:18,428 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja.
00:12:18,428 --> 00:12:47,048 [Gast (Antonia Hirsch)]
Und das UWG hat immer schon gesagt, man darf nicht irreführend werben. Und das ist jetzt genau gleich geblieben. Das ändert sich nicht, das darf man auch weiterhin nicht. Aber mit der EMK-Richtlinie gibt es jetzt eine Reihe von sehr, also teilweise speziellen und teilweise sehr weitgehenden Verboten, die da noch draufgesetzt wurden. Also früher hat man sich gefragt: Ist das irreführend? Kann das einen irreführenden Eindruck erzeugen? Und nach der EMK-Richtlinie hat man bestimmte Tatbestände, die man sich zuerst einmal anschauen muss.
00:12:47,148 --> 00:12:50,608 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja. Kann man das an einem konkreten Beispiel festmachen einmal?
00:12:50,608 --> 00:13:11,948 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also das kann man zum Beispiel, wenn ich sage jetzt, ich habe ein grünes Buch beim Manz Verlag geschrieben, im Sinne von, es ist ein umweltfreundliches Buch geschrieben, dann wäre das nach der alten Rechtslage zu beurteilen gewesen, würde das jetzt jemand falsch verstehen? Und da wäre zu fragen: Na ja, was waren wirklich die Vorteile und so weiter? Während nach der EMK-Richtlinie darf ich so eine Aussage wie grün,
00:13:13,088 --> 00:13:23,248 [Gast (Antonia Hirsch)]
die ich nicht näher spezifiziere, also wo ich nicht erkläre, warum das grün ist, so in dieser Allgemeinheit, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht treffen.
00:13:24,148 --> 00:13:31,188 [Host (Elisabeth Maier)]
Verstehe. Und wie schaut es jetzt da mit der Rechtsprechung bei Umweltwerbung aus? Gibt es da viele Fälle? Gibt es irgendeine Entwicklung, die absehbar ist?
00:13:31,728 --> 00:13:48,668 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also das wird jetzt spannend sein nach der EMK-Richtlinie, wie das weitergeht. Es hat in den letzten Jahren, also im Jahr 2022, hat es zwei Fälle gegeben, die auch bekannt, also die dann vom VKI geführt wurden und vom VKI auch veröffentlicht wurden.
00:13:49,868 --> 00:13:55,468 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau. Und jetzt wird man eben sehen, ob da neue Rechtsprechung dazukommt.
00:13:55,468 --> 00:13:57,288 [Host (Elisabeth Maier)]
Muss man abwarten, wie sich das entwickelt.
00:13:57,288 --> 00:14:09,668 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau. Aber natürlich, also eben der VKI hat sich da auch sehr stark eingebracht im Rahmen der Gesetzgebung und hat natürlich Interesse. Also man ist davon auszugehen, dass das auch durchgesetzt wird. Ja, und auch eben andere.
00:14:09,768 --> 00:14:13,248 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja. Also heißt, Verbraucherschutzverbände sind da sehr dahinter als Kläger.
00:14:14,288 --> 00:14:17,268 [Host (Elisabeth Maier)]
Wer sind sonst die Kläger in solchen Fällen?
00:14:17,268 --> 00:14:34,788 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, also eben Verbraucherschutzverbände, die VKI ist eben klagebefugt, schon eben direkt nach dem UWG. Auch andere Verbände können hier klagebefugt sein. Es hat die BWB auch Befugnisse und also die Bundeswettbewerbsbehörde und zusätzlich dann eben Mitbewerber.
00:14:34,868 --> 00:14:42,108 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja. Gut, da ist es naheliegend, dass der Mitbewerber das auch genau den Markt beobachtet und genau seine Konkurrenten auch beobachtet, oder?
00:14:42,108 --> 00:15:11,708 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, ja. Und eben auch ein bisschen, was ja bei Umweltwerbung immer wieder ein Thema ist, es ist ja oft schwierig für Außenstehende und gerade für Verbände zum Beispiel, eine Aussage zu überprüfen, weil es sind Informationen, die sehr wahrscheinlich technisch sind teilweise, die habe ich gar nicht. Das wird natürlich ein Mitbewerber vielleicht eher wissen und sagen: „Na gut, ich habe dieselben Probleme in meiner Produktion und ich sage das und das nicht oder schon.“ Also das ist natürlich dann vielleicht einfacher für den Mitbewerber teilweise.
00:15:12,068 --> 00:15:15,168 [Host (Elisabeth Maier)]
Der hat sicher mehr Hintergrund-Know-how auch, was den Produktionsprozess betrifft.
00:15:15,308 --> 00:15:26,588 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, es kommt darauf an, aber das kann eine Möglichkeit sein. Natürlich andererseits, der Mitbewerber muss natürlich auch immer vorsichtig sein, weil was er selbst kommuniziert und so, ist auch nicht einfach dann.
00:15:27,108 --> 00:15:27,168 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja.
00:15:28,808 --> 00:15:30,188 [Host (Elisabeth Maier)]
Die EMK-Richtlinie ist ja eben seit
00:15:31,628 --> 00:15:33,368 [Host (Elisabeth Maier)]
27. September anwendbar.
00:15:34,428 --> 00:15:40,768 [Host (Elisabeth Maier)]
Wie ist Ihr Eindruck? Ist das bei den Unternehmen schon angekommen? Merkt man das schon? Gibt es da Branchen, die schon reagiert haben?
00:15:41,968 --> 00:16:02,948 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also es ist branchenmäßig unterschiedlich, wann jemand reagiert hat, aber ich würde sagen, jetzt ist mittlerweile das Bewusstsein schon eigentlich bei den Unternehmen in einer sehr breiten Gruppe angekommen und versucht eben jeder, seine Kommunikation umzustellen. Also ich weiß nicht, ob Sie es vielleicht manche gehört haben bei Rittersport.
00:16:03,648 --> 00:16:03,968 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja.
00:16:04,008 --> 00:16:13,708 [Gast (Antonia Hirsch)]
Da gibt es ein Beispiel, also die haben zum Beispiel ihre Schokoladenverpackungen aufgrund der EMK-Richtlinie wirklich überklebt, also in einzelnen Kleben überklebt.
00:16:13,768 --> 00:16:15,108 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja. Da
00:16:16,467 --> 00:16:17,408 [Host (Elisabeth Maier)]
hat man Sorgen gehabt, oder?
00:16:17,428 --> 00:16:17,868 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, da
00:16:18,908 --> 00:16:20,728 [Gast (Antonia Hirsch)]
ist es angekommen auf jeden Fall.
00:16:22,808 --> 00:16:27,888 [Host (Elisabeth Maier)]
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, sind so allgemeine pauschale Umweltaussagen jetzt nicht
00:16:29,188 --> 00:16:34,108 [Host (Elisabeth Maier)]
mehr gut zu machen und sind kritisch zu sehen. Was ist denn eigentlich noch möglich? Womit kann man noch werben?
00:16:35,088 --> 00:16:36,088 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also es ist immer gut,
00:16:37,808 --> 00:17:00,668 [Gast (Antonia Hirsch)]
sich zu fragen, was steht hinter der allgemeinen Aussage? Meistens eine bestimmte Maßnahme, die ich getroffen habe, eine Umstellung, ein Material oder so, das ich verwende, und dann auf diesen Hintergrund quasi einzugehen, mit dem Hintergrund, mit der Herleitung zu werben. Das ist aber nicht immer unbedingt einfach, das kurz zu machen. Also gerade wenn man wenig Platz hat, schwierig.
00:17:01,148 --> 00:17:02,028 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja.
00:17:02,108 --> 00:17:02,568 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja.
00:17:02,568 --> 00:17:04,928 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, wird auch sehr technisch wahrscheinlich sein in manchen Bereichen.
00:17:04,948 --> 00:17:28,968 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, und es ist auch immer schwierig, diese Abgrenzung zu treffen: Wie viel muss ich erklären, damit es ausreichend spezifiziert ist? Weil eben die neuen Bestimmungen, das UWG, die stellen darauf ab, dass die Aussage spezifiziert ist. Aber das ist die Frage: Wann habe ich etwas spezifiziert? Wie viel muss ich dafür erklären? Und das ist jetzt derzeit relativ offen, weil es eben, wie gesagt, auch noch keine Rechtsprechung gibt.
00:17:29,068 --> 00:17:35,748 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja. Also so was wie CO₂-neutral, da müsste man dann genau erklären, wo und wann man CO₂-neutral ist, oder?
00:17:35,828 --> 00:17:55,048 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, CO₂-neutral ist überhaupt ein besonders kritisches Beispiel, weil es einerseits eine sogenannte allgemeine Umweltaussage ist, wenn ich so eine kurze Aussage verwende. Und andererseits gibt es dann noch besondere Vorschriften für Aussagen zu CO₂, also zu Emissionsreduktionen, und
00:17:56,268 --> 00:18:01,628 [Gast (Antonia Hirsch)]
die kommen dann noch dazu. Also da muss man dann verschiedenste Verbote beachten bei CO₂-neutral.
00:18:03,212 --> 00:18:15,672 [Host (Elisabeth Maier)]
Bei der Umweltwerbung gibt es ja auch Überschneidungen mit dem Markenrecht. Also wenn zum Beispiel eine Marke eine Umweltaussage in ihrem Markendesign drinnen hat. Wie ist denn da der Zusammenhang zwischen diesen beiden Rechtsbereichen?
00:18:16,452 --> 00:18:34,512 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, der ist eben besonders spannend. Das ist auch dann relativ spät erst hochgekommen. Also am Anfang ist diese Richtlinie vorgestellt worden und dann eigentlich erst mit der Zeit hat man sich überlegt: „Na ja, das hat aber auch wirklich keine Auswirkungen auf Marken haben.“ Es steht sogar drinnen, dass Marken auch eine Umweltaussage sein können.
00:18:35,792 --> 00:19:18,292 [Gast (Antonia Hirsch)]
Und hier ist eben die Frage, eben dieses Verbot allgemeiner Umweltaussagen, ein Problem. Die Frage: Wird eine Marke als Umweltaussage verstanden? Das ist sehr, sehr einzelfallabhängig. Also es gibt da mittlerweile auch von der Kommission längere Klarstellungen. Da muss man den gesamten kommerziellen Kontext berücksichtigen. Also wie wird diese Marke insgesamt beworben und was steht da wirklich dahinter? Versteht man das wirklich als Umweltaussage? Jetzt einmal einerseits das zu berücksichtigen und dann eben die Frage: Kann die Marke spezifiziert werden? Das ist auch alles noch ein bisschen unklar. Das wird wahrscheinlich meistens aus praktischen Gründen schwierig sein. Das kommt auch stark darauf an, was das für eine Marke ist und in welchem Kontext ich die verwenden möchte.
00:19:18,792 --> 00:19:20,452 [Host (Elisabeth Maier)]
Also sehr viel Einzelfallbezug, oder?
00:19:20,452 --> 00:19:48,972 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau. Und dann eben mit den Marken, was das zweite Thema ist: Es gibt ja auch, das haben wir noch nicht erwähnt, neue Anforderungen an Siegel. Also die Siegel werden auch sehr stark jetzt betroffen sein von dieser Richtlinie. Und das ist das nächste, also wenn eine Marke als Siegel verstanden wird. Also wir alle kennen Siegel im Supermarkt, die eben irgendetwas Umweltbezogenes ausdrücken sollen. Wenn eine Marke als Siegel verstanden werden kann, dann gelten wieder auch eigene Sondervorschriften.
00:19:49,072 --> 00:19:50,952 [Host (Elisabeth Maier)]
Okay. Ja, das ist nicht alles ganz einfach.
00:19:51,012 --> 00:19:51,912 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, die Marken sind
00:19:52,992 --> 00:19:54,612 [Gast (Antonia Hirsch)]
besonders betroffen.
00:19:56,572 --> 00:20:08,952 [Host (Elisabeth Maier)]
Jetzt, wenn ein Mitbewerber findet, also er hat hier ist eine verbotene Aussage getätigt worden, wenn er das Gefühl hat, okay, er hat recht, das ist zwar gut und schön, aber wie setzt man das dann durch im UWG?
00:20:09,392 --> 00:20:13,672 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also als Mitbewerber im UWG ist man eben wie besprochen klagebefugt
00:20:14,692 --> 00:20:46,132 [Gast (Antonia Hirsch)]
und das Klassische ist hier eine Unterlassungsklage zu machen, also eben auf Unterlassung zu klagen. Es gibt dann im UWG auch noch weitere Ansprüche auf Beseitigung, auch Schadenersatzansprüche kann es geben, Urteilsveröffentlichungsansprüche, aber primär eben diese Unterlassung, sage ich: „Bitte diese Aussage jetzt nicht mehr verwenden.“ Und das kann auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Und das würde dann wirklich bedeuten, wenn diese einstweilige Verfügung erlassen wird, dass dann der Werbende am nächsten Tag die Aussage nicht mehr verwenden darf.
00:20:46,612 --> 00:20:50,692 [Host (Elisabeth Maier)]
Was hieße dann auch, dass Produkte sozusagen zurückgeholt werden müssen, oder?
00:20:50,692 --> 00:21:03,412 [Gast (Antonia Hirsch)]
Das könnte eben auch zur Vernichtung, zur Zurücknahme und so weiter, eben auch über Sticker, wie wir jetzt eben schon gesehen haben, auf freiwilliger Basis, das könnte auch dazu führen. Es gibt da eine Übergangsbestimmung für gewisse Fälle, ja.
00:21:04,672 --> 00:21:16,172 [Host (Elisabeth Maier)]
Gibt es auf verwaltungsrechtlicher Ebene oder strafrechtlicher Ebene, gibt es da auch Möglichkeiten, sozusagen gegen Mitbewerber vorzugehen, die da hier ein bisschen unlauter arbeiten?
00:21:16,932 --> 00:21:48,312 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, das ist sehr interessant, weil das ist in der EU unterschiedlich. In Österreich ist das UWG primär auf privater Ebene quasi über Klagen durchzusetzen. Es gibt aber das sogenannte CPC-Verfahren, das ist für sehr weit verbreitete Verstöße, weit verbreitende Verstöße mit EU-Dimensionen. Also da gibt es jetzt eigentlich noch nicht wirklich gute Beispiele dafür, aber wenn eben so ein Verstoß auch länderübergreifend ist, wirklich ein krasses Ausmaß sozusagen annimmt, dann kann es hier auch zu so einem übergreifenden Verfahren, wo die Kommission oder ein
00:21:50,152 --> 00:22:00,912 [Gast (Antonia Hirsch)]
eigener Zusammenstoß dann Verbraucher dann hier tätig wird. Das ist dann ein Verwaltungsverfahren, dieses CPC-Verfahren. Das ist dann quasi so der Worst Case.
00:22:00,912 --> 00:22:02,972 [Host (Elisabeth Maier)]
Was bedeutet diese Abkürzung CPC?
00:22:03,512 --> 00:22:05,372 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also Consumer Protection
00:22:06,852 --> 00:22:07,712 [Gast (Antonia Hirsch)]
Cooperation.
00:22:07,812 --> 00:22:08,292 [Host (Elisabeth Maier)]
Ah, okay.
00:22:09,312 --> 00:22:10,492 [Gast (Antonia Hirsch)]
Hoffe, ich habe es richtig im Kopf.
00:22:11,592 --> 00:22:16,172 [Host (Elisabeth Maier)]
Aber das heißt, das ist dann relevant, wenn es große internationale Marken sind, die hier betroffen sind, ja?
00:22:16,212 --> 00:22:18,112 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also Marken, ja, also eben Werbung.
00:22:18,172 --> 00:22:18,912 [Host (Elisabeth Maier)]
Oder Werbung, ja.
00:22:18,932 --> 00:22:28,032 [Gast (Antonia Hirsch)]
Es gibt ja noch nicht so viele Beispiele. Also ich glaube, im Kommentar wurde besprochen, dass vielleicht beim VW-Diesel-Skandal das irgendwie ein Thema gewesen sein hätte können, aber war es nicht.
00:22:29,252 --> 00:22:49,312 [Gast (Antonia Hirsch)]
Aber primär muss man sich konzentrieren auf diese private Rechtsdurchsetzung. Das ist natürlich in Österreich das Hauptthema, was Sie vorhin erwähnt haben, im Strafrecht. Da habe ich mit einem Kollegen letztens gesprochen. Natürlich, wenn ich, also Greenwashing kann im schlimmsten Fall auch zum Betrug werden, wie Irreführung allgemein.
00:22:49,512 --> 00:22:49,852 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja.
00:22:51,672 --> 00:23:02,032 [Host (Elisabeth Maier)]
Die EmpCo-Richtlinie ist ja, wie gesagt, am 27.09. in Kraft getreten. Sie haben es ja schon kurz angesprochen, es gibt Übergangsregelungen. Die waren ja auch ein bisschen in der Kritik. Die ist sogar in den Medien gewesen. Was war da der Kritikpunkt?
00:23:03,012 --> 00:23:25,512 [Gast (Antonia Hirsch)]
Die sind, glaube ich, nach wie vor in der Kritik. Die Übergangsregelung in Österreich, die geht eben in diese Richtung, dass wir eine private Rechtsdurchsetzung in Österreich haben. Das heißt, der Gesetzgeber kann schwer irgendwie auf sich selber, also die Behörden können nicht entscheiden: „Hier gehe ich ein bisschen verhältnismäßig, ein bisschen sanfter vor“, sozusagen. Diese Produkte, die wurden schon vor
00:23:26,792 --> 00:23:59,512 [Gast (Antonia Hirsch)]
dieser neuen Regelung in den Verkehr gebracht, sind schon auf den Regalen. Das wäre jetzt nicht besonders umweltfreundlich, wenn das alles eingestampft wird, sozusagen. Und aus diesem Grund hat eben der Gesetzgeber gesagt, wahre Produkte, die schon eben bis zu diesem Stichtag im September in Verkehr gebracht wurden, für die kann es dann keine Unterlassungsansprüche, also keine private Rechtsdurchsetzung geben. Also da wäre dann nicht immer gesagt: „Gut, gestern war es noch erlaubt, heute nimm es vom Markt“, sozusagen. Das sollte da verhindert werden, aber es ist eben für in Verkehr gebrachte Waren.
00:24:00,192 --> 00:24:01,792 [Host (Elisabeth Maier)]
Und wie lange ist diese Übergangsfrist?
00:24:02,012 --> 00:24:08,232 [Gast (Antonia Hirsch)]
Drei Jahre ab. Ab dem Inkrafttreten, ab dem 27.09., also bis 2029.
00:24:08,412 --> 00:24:10,332 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, ist dann doch schon relativ lang, oder?
00:24:10,332 --> 00:24:14,612 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, aber es ist eben nur für diese Waren, die bis zu diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden.
00:24:15,872 --> 00:24:25,172 [Gast (Antonia Hirsch)]
Andere Waren, die dann nachher in Verkehr bringt, das ist das nächste Thema, wann ist etwas in Verkehr gebracht? Das muss man sich da auch fragen, aber die sind da nicht ausgenommen.
00:24:25,252 --> 00:24:25,692 [Host (Elisabeth Maier)]
Ist klar.
00:24:27,572 --> 00:24:32,892 [Host (Elisabeth Maier)]
Wie schaut das aus? Was erwarten Sie sich eigentlich von der Rechtsprechung in den nächsten Jahren? Was wäre wichtig, das kommt?
00:24:33,432 --> 00:25:15,392 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, Klarheit wäre wichtig, die kommt eben. Ich habe es am Anfang erwähnt, die Spezifizierung, wann ist etwas spezifiziert? Das ist eine offene Frage. Es gibt ganz viele andere offene Fragen bei der EMK-Richtlinie und es wäre schön bei der Rechtsprechung, wenn eben hier rasch die Unternehmen eine gewisse Klarheit hätten, auch eben, dass man bei der Rechtsdurchsetzung Klarheit hat. Das wäre der eine Punkt und dann der andere Punkt, der mir wichtig wäre, eben, dass es mit der Rechtsdurchsetzung die Richtigen trifft. Es gibt ja Fälle, in denen sich jemand zum Beispiel wirklich bemüht und dann ist es da eben, wie gesagt, nicht so einfach, alles zu kommunizieren. Und teilweise sind die Verbote eben, wie gesagt, auch unklar. Und dann gibt es klare Fälle von Greenwashing.
00:25:15,552 --> 00:25:16,292 [Host (Elisabeth Maier)]
Offensichtlich, ja.
00:25:16,292 --> 00:25:22,192 [Gast (Antonia Hirsch)]
Offensichtlich. Und es wäre wünschenswert, dass da quasi auch eben die Richtigen dann getroffen werden.
00:25:23,372 --> 00:25:27,112 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, also es liegt dann vor allem beim Mitbewerb und bei den Verbraucherschutzbehörden.
00:25:27,112 --> 00:25:47,412 [Gast (Antonia Hirsch)]
Genau, also dass es nicht zu einer, weiß nicht, Detailklauberei und so wird, sondern dass es wirklich das erfüllt eigentlich, was das Ziel dahinter war, dass man eine ehrlichere Kommunikation bekommt. Und ich glaube da schon, die Tatsache, dass die Aussagen wahrscheinlich länger werden, dass man weniger solche verallgemeinernden Begriffe hat, sollte schon dazu beitragen, dass man da mehr
00:25:48,632 --> 00:25:50,052 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ehrlichkeit bekommt.
00:25:50,112 --> 00:25:58,932 [Host (Elisabeth Maier)]
Sie haben vorher kurz erwähnt, die BWB könnte auch, also die Bundeswettbewerbsbehörde könnte auch jetzt hier aktiv werden. Hat sie das schon einmal gemacht? Gibt es da schon Fälle oder ist das eher theoretisch?
00:25:59,052 --> 00:26:04,052 [Gast (Antonia Hirsch)]
Es ist bislang, soweit mir bekannt ist, eher noch theoretisch, aber da bin ich nicht
00:26:05,312 --> 00:26:06,512 [Gast (Antonia Hirsch)]
eingeweiht in alles sicher.
00:26:07,192 --> 00:26:13,652 [Host (Elisabeth Maier)]
Wie glauben Sie, hat die Richtlinie insgesamt negative Auswirkungen auf die Werbewirtschaft oder kann man das positiv sehen?
00:26:14,432 --> 00:27:13,972 [Gast (Antonia Hirsch)]
Also es ist in der Art und Weise, wie es gekommen ist und wie es bei den Unternehmen angekommen ist, für viele dann schwierig und kurzfristig gewesen. Also es war, ich glaube, was mein Eindruck war, ein bisschen dadurch, dass es eben dieses andere Vorhaben gegeben hat mit dieser Green Claims Richtlinie, sodass lange Zeit alle ein bisschen überfordert waren, was es alles gibt und man ein bisschen diese neuen Bestimmungen zu spät dann auch umsetzen konnte. Und ich glaube, das sieht man auch daran, also in Österreich ist ja ein Vertragsverletzungsverfahren auch eingeleitet worden gegen Österreich, weil man nicht fristgerecht umgesetzt hat. Es waren noch 20 andere Länder, die auch nicht fristgerecht umgesetzt haben. Also das zeigt ein bisschen, dass hier einfach alle Schwierigkeiten haben. In Deutschland hat man eine Woche, bevor das in Kraft getreten ist, noch eine Übergangsbestimmung ähnlich wie in Österreich geschaffen. In Ungarn hat man in der Woche, bevor es in Kraft getreten ist, die Übergangsbestimmung wieder zurückgenommen. Also es ist wirklich, man merkt, ein bisschen ein Chaos gewesen und das hätte man wahrscheinlich besser machen können.
00:27:14,472 --> 00:27:17,112 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, aber man sieht, es ist in dem Bereich noch viel in Bewegung.
00:27:17,112 --> 00:27:18,472 [Gast (Antonia Hirsch)]
Ja, auf jeden Fall.
00:27:19,692 --> 00:27:28,552 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, liebe Frau Hirsch, danke, dass Sie heute ins Podcast-Studio gekommen sind. Es sind viele spannende Fälle, die man so auch täglich im Supermarkt beobachten kann. Ja,
00:27:30,532 --> 00:27:48,652 [Host (Elisabeth Maier)]
und wie gesagt, liebe Hörerinnen und Hörer, es gibt das Praxishandbuch Umweltwerbung, das im November circa erscheinen wird. Ich habe in die PDF-Datei schon hineingeblättert. Es gibt auch verschiedene Checklisten, mit denen man einzelne Fragen, die wirklich durchaus komplex sind, sozusagen der Reihe nach abarbeiten kann und lösen kann. Es ist wirklich ein Praxishandbuch.
00:27:49,892 --> 00:28:10,392 [Host (Elisabeth Maier)]
Ja, kann man nur empfehlen. Wer zum Thema Umweltwerbung einen schnellen Überblick haben will, dem kann ich einen Beitrag in der Zeitschrift ÖBL, Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz empfehlen. Der Autor ist Christian Handig und der Titel lautet „Grün – dennoch lauter“. Fundstelle ist ÖBl 2026/60. Ja, wie gesagt, Frau Hirsch, danke fürs Kommen.
00:28:10,532 --> 00:28:11,032 [Gast (Antonia Hirsch)]
Vielen Dank.
00:28:12,152 --> 00:28:18,792 [Host (Elisabeth Maier)]
Liebe Hörerinnen und Hörer, danke fürs Zuhören und wenn Ihnen dieser Podcast gefallen hat, empfehlt es uns bitte weiter. Bis bald und auf Wiederhören.
00:28:20,771 --> 00:28:29,452 [Off-Sprecher (Christopher Dietz)]
Das war Recht aktuell, der Podcast. Zu hören auf manz.at/podcast und überall, wo es Podcasts gibt.
00:28:30,912 --> 00:28:43,592 [Off-Sprecher (Christopher Dietz)]
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00:28:43,592 --> 00:28:47,572 [Musik]
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